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1. Bezug des Formulars zum elektronischen Entsorgungsnachweis durch Erzeuger

Das Formular zum elektronischen Entsorgungsnachweis beinhaltet zwei Anteile:

Darüber hinaus beinhaltet der elektronische Entsorgungsnachweis eine eindeutige Identifikationsnummer (ID), die später die Zuordnung des Vorgangs ermöglicht. Das Formular zum elektronischen Entsorgungsnachweis kann durch den Erzeuger entweder direkt über einen dezentralen eANV-Anbieter, d.h. einen Provider, oder über das eANV-System der Länder bezogen werden. Die ID wird im Hintergrund bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) angefordert.