Der Bodenschutzvollzug steht in Gebieten mit flächenhaft auftretenden stofflichen Bodenbelastungen vor einer großen Herausforderung. Zumeist sind die Anforderungen des Bodenschutzrechts im Hinblick auf die Gefahrenbeurteilung und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf einer Vielzahl von Grundstücken umzusetzen. Das betrifft ebenso die Anforderungen an den Umgang mit anfallendem Bodenmaterial. In vielen Fällen bietet hier eine gebietsbezogene Vorgehensweise erhebliche Vorteile gegenüber der Betrachtung zahlreicher Einzelfälle. Im Freistaat Sachsen stehen hierfür geeignete Instrumente und Methoden bereit.
Ein solches Instrument stellen digitale Bodenbelastungskarten (BBK) dar, die im Ergebnis eine flächenhafte Darstellung der Schadstoffgehalte liefern, an die sich auch planerische Auswertungen anschließen lassen, z. B. im Hinblick auf eine Abgrenzung von Flächen mit Vorsorgewertüberschreitung oder mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderung. Sie stellen somit wertvolle Informationen für die Vorbereitung der Gefahrenabwehr und den vorsorgenden Bodenschutz dar und erleichtern Stellungnahmen für Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG) hat für die Erstellung von digitalen Bodenbelastungskarten in Sachsen die einzelnen Arbeitsschritte im Rahmen eines Leitfadens fachlich untersetzt (siehe rechte Spalte). Ergeben sich z. B. im Zuge der Bearbeitung einer BBK Anhaltspunkte für das Vorliegen von Gebieten mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten, finden sich weitergehende Hinweise zur Umsetzung des Bodenschutzrechts für diese Gebiete in diesen Handlungsempfehlungen.
- Die rechtlichen Grundlagen für eine gebietsbezogene Vorgehensweise sind im Bodenschutzrecht verankert, wobei im Hinblick auf schadstoffbedingte Bodenbelastungen zwei verschiedene Gebietskategorien differenziert werden können: Gebiete mit erhöhten Schadstoffgehalten nach § 12 Abs. 10 BBodSchV
- Gebiete, in denen flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auf Grund erhöhter Schadstoffgehalte auftreten oder zu erwarten sind nach § 9 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
Die wesentlichen Arbeitsschritte einer gebietsbezogenen Vorgehensweise, die in dieser Arbeitshilfe ausführlich beschrieben und erläutert werden, umfassen:
- Erfassung und Abgrenzung von Gebieten mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten,
- gebietsbezogene orientierende Detailuntersuchung
- Ableitung angepasster Sanierungs- bzw. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
Die Hinweise dieser Handlungsempfehlung beziehen sich nicht auf Altlasten und altlastenverdächtige Flächen.