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Das Länder-eANV (L-eANV)

Die von den Bundesländern betriebene ZKS-Abfall bietet den Teilnehmern zur Kommunikation folgende Lösungen:

  • Nutzung eines Providers als beauftragter Dienstleister,
  • Erweiterung der eigenen operativen Software auf die neuen Anforderungen,
  • Erwerb von Nutzungsrechten an speziell für das eANV entwickelter Software, oder
  • Mischformen aus genannten drei Möglichkeiten.

Nachweisverpflichteten, die keine der vorgenannten Alternativen nutzen möchten, bleibt das so genannte Länder-eANV (L-eANV).

Das L-eANV ist ein Internetportal im Rahmen der ZKS, das als einfache und kostengünstige Lösung von den Ländern zur Verfügung gestellt wird. Es richtet sich in erster Linie an Firmen mit relativ geringem Begleitschein-Aufkommen.
Es ermöglicht das Ausfüllen aller vorgeschriebenen Formulare. Hierzu gehört auch das »Ergänzende Formblatt«, mit dem Bevollmächtigungen erteilt werden können. Diese Formulare können über das L-eANV an andere ZKS-Teilnehmer gesendet (z.B. vom Abfallerzeuger zum Beförderer) bzw. empfangen und weiter bearbeitet werden.

Funktionen auf einen Blick

  • Elektronische Formulare können ausgefüllt, signiert und an andere Kommunikationspartner übermittelt werden,
  • Nachrichten können aus dem eigenen Postfach bei der Virtuellen Poststelle (VPS) der ZKS-Abfall abgeholt werden,
  • Zugang zum Adressverzeichnis aller ZKS-Teilnehmer.

Technische Voraussetzungen für Teilnahme

  • PC,
  • Internet-Anschluss,
  • Zertifizierter Kartenleser und qualifizierte Signaturkarte (siehe »Elektronische Signatur«).

Formulare im L-eANV

  • Entsorgungs-/Sammelentsorgungsnachweis mit Deckblatt,
  • Begleitschein,
  • Übernahmeschein,
  • Freistellungsantrag,
  • Registerauszüge,
  • Ergänzende Unterlagen der Landesgesellschaften,
  • Registrierungsaufträge.
Abbildung: Begleitschein (BGS)

Nicht im L-eANV inbegriffen

  • Das L-eANV führt keine Archivierung der Dokumente durch, die Registerpflicht liegt vollständig bei den Beteiligten. Die Daten für das Register müssen auf dem eigenen PC gesichert werden. Das L-eANV unterstützt die Nutzer hierbei jedoch durch entsprechende Speichervorschläge.
  • Mit dem L-eANV ist es ebenfalls nicht möglich, eine ggf. im Betrieb bereits vorhandene Software einzubinden.
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