Grenzüberschreitende Abfallverbringung (IA DIWASS)
Grenzüberschreitende Abfallverbringung- Abfallverbringungsverordnung
Die Regelung von Import und Export von Abfällen in Deutschland erfolgt durch die Verordnung über die Verbringung von Abfällen der Europäischen Union (VO (EU) 2024/1157). Dabei sind bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen das geplante Entsorgungsverfahren, der Bestimmungsstaat sowie die Einstufung des Abfalls gemäß der EU-Abfallverbringungsverordnung entscheidend, welche allgemeinen Informationspflichten oder Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung einzuhalten sind.
Am 11. April 2024 wurde die novellierte Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157) verabschiedet. Art. 27 dieser Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die Einführung des Systems DIgitalWAsteShipmentSystem (DIWASS). Die Verordnung tritt am 21.Mai 2026 in Kraft und führt damit verpflichtend die elektronische grenzüberschreitende Notifizierung über das von der EU-Kommission betriebene zentrale System DIWASS ein. Die Details des elektronischen Verfahrens regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290.
Für die grenzüberschreitende Abfallverbringung in Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen (Sitz Dresden) zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Umweltportal der Landesdirektion Sachsen (https://www.lds.sachsen.de/umwelt/?ID=23434&art_param=1158 ).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Länderarbeitsgemeinschaft Gemeinsame Abfall-DV-System (LAG GADSYS) (www.gadsys.de ).