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Abfallgebühren

Seit dem Jahr 2009 ist die Abfallgebührenauswertung im Siedlungsabfallbericht integriert.

Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können die Land­krei­se und kreisfreien Städte für ihre abfallwirtschaftlichen Aufga­ben Gebühren erheben. Gebührenschuldner nach dem Verursacher­prinzip sind Grundstückseigner, Vermieter, Privat­haus­halte so­wie öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen.

Die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte unterscheiden sich dabei in ihrem Leistungsspektrum sowie unterschiedlichen regionalen Strukturen, die zu berücksichtigen sind (z. B. Ein­woh­ner­­dichte, Straßen- und Verkehrsverhältnisse,  Behandlungs­kosten).

Die Grafik zeigt als Balkendiagramm die Entwicklung der durchschnittlichen Abfallgebührenbelastung der letzten zehn Jahre in Sachsen. © Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Kreislaufwirtschaft, 2023

Abfallgebührenstudien

 

Kontakt

LfULG

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Micaela Ritscher

Telefon: +49 351 8928-4101

E-Mail: Micaela.Ritscher@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg

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