Abfallgebühren
Seit dem Jahr 2009 ist die Abfallgebührenauswertung im Siedlungsabfallbericht integriert.
Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können die Landkreise und kreisfreien Städte für ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben Gebühren erheben. Gebührenschuldner nach dem Verursacherprinzip sind Grundstückseigner, Vermieter, Privathaushalte sowie öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen.
Die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte unterscheiden sich dabei in ihrem Leistungsspektrum sowie unterschiedlichen regionalen Strukturen, die zu berücksichtigen sind (z. B. Einwohnerdichte, Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Behandlungskosten).
Abfallgebührenstudien
- Siedlungsabfallbilanz und Abfallgebühren des Freistaates Sachsen 2019
- Siedlungsabfallbilanz und Abfallgebühren des Freistaates Sachsen 2018
- Siedlungsabfallbilanz und Abfallgebühren des Freistaates Sachsen 2017
- Siedlungsabfallbilanz und Abfallgebühren des Freistaates Sachsen 2016
- Siedlungsabfallbilanz und Abfallgebühren des Freistaates Sachsen 2015
- Abfallgebühren im Freistaat Sachsen 2008 [Download, *.pdf, 0.66 MB] Die Abfallgebührenstudien der Vorjahre finden Sie in der Publikationsdatenbank.
Ansprechpartner
LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 41: Kreislaufwirtschaft
Dr. Axel Zentner
Telefon: 0351 8928-4100
E-Mail: Axel.Zentner@smekul.sachsen.de