Datenformate / Schnittstellen
Die zur Führung elektronischer Nachweise Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nachweisverordnung (NachwV) die zur Nachweisführung erforderlichen
- Erklärungen,
- Vermerke zum Fristablauf,
- Bestätigungen und Entscheidungen,
- Ausfertigungen,
- Ablichtungen,
- Anträge und Freistellungen
als strukturierte Nachrichten unter Verwendung der standardisierten Schnittstelle nach den Vorgaben der Anlage 3 zur NachwV zu übermitteln.
XML-Format
In der Anlage 3 NachwV wird als universelles Austauschformat zwischen den unterschiedlichen Anwendungssystemen im eANV das XML-Format als gemeinsame Sprache verbindlich festgelegt. Daher sind die elektronischen Formulare mittels der Datenbeschreibungssprache XML (Extensible Markup Language) zu erstellen, die sich als übliches Dateiformat zum strukturierten Austausch von Daten etabliert hat.
Die genaue Beschreibung (Struktur und Inhalte) der einzelnen XML-Dateitypen (Typen für Begleitscheine, Nachweise, Register usw.) erfolgt in einer Schnittstellendefinition.
Dazu veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) folgende Dokumentation:
- Dokumentation der BMU-Datenschnittstelle V1.04 17.März 2017, Anpassung 2025
Die verschiedenen am Verfahren beteiligten Anwendungssysteme müssen also in der Lage sein, die Nachrichten entsprechend dieser definierten Schnittstelle zu empfangen, lesen, bearbeiten, signieren und versenden. Zum Lesen von Dateien im XML-Format hat die Länderarbeitsgruppe GADSYS den so genannten BMU-XML-Viewer entwickeln lassen, der allerdings nur die Anzeige, nicht jedoch das Bearbeiten der Dateien ermöglicht. Dieser kann über die Internetpräsenz der Seite www.gadsys.de herunter geladen werden.
Hinweis: Aufgrund des Verschachtelungsverbots dürfen in der freien XML-Struktur keine BMU-XML-Dokumente eingefügt werden, wie dies z.B. bei der Integration einer Annahmeerklärung unter identischer Nutzung von wie durch die BMU-Schnittstelle definierten Strukturen der Fall wäre. Dies würde zu einer Ablehnung durch ASYS führen.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 41: Kreislaufwirtschaft
Nadine Jatho (Leitung Landesknotenstelle ASYS)
Telefon: 0351 8928-4102
E-Mail: ASYS@lfulg.sachsen.de