Sächsische Zero-Waste-Strategie und Strategie zur Umsetzung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Projektlaufzeit
seit 11/2020
Projektziel
Zielstellung des Gesamtprojektes "Sächsische Zero-Waste-Strategie und Strategie zur Umsetzung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ist die Erarbeitung einer Zero-Waste-Strategie für Sachsen. In deren Umsetzung sollen die bestehenden Potenziale zur Vermeidung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling und der sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen weitgehend genutzt werden. Außerdem sollen alle Anforderungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Sachsen erfüllt werden. Auf diese Weise sollen der Bau neuer Beseitigungskapazitäten für Siedlungsabfälle und Abfallexporte vermieden bzw. minimiert werden.
Die Erarbeitung der Gesamtstrategie wird in mehrere Module aufgeteilt:
Innerhalb dieses Moduls wird das vermeidbare, wiederverwendbare und verwertbare Potenzial von Siedlungsabfällen in Sachsen durch repräsentative Abfallsortieranalysen bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) ermittelt. Dazu wird die bewährte Sächsische Sortierrichtlinie auf Sachsen angewendet. Untersuchungsgegenstände sind Restabfälle, sperrige Abfälle, Biogut (Biotonne), kommunal optionierte Abfallströme (E-Altgeräte) und weitere von den örE getrennt gesammelte Wertstoffe. Modul 1.1 umfasst auch die bilanzielle Betrachtung der o.g. Abfälle.
Partner im Projekt für das Modul 1.1
Innerhalb dieses Moduls wird das vermeidbare, wiederverwendbare und verwertbare Potenzial von Siedlungsabfällen in Sachsen durch repräsentative Abfallsortieranalysen bei privaten Entsorgungsunternehmen ermittelt. Dazu wird die bewährte Sächsische Sortierrichtlinie auf Sachsen angewendet. Untersuchungsgegenstände sind Leichtverpackungen sowie gemischt gesammelte Gewerbeabfälle. Modul 1.2 umfasst auch die bilanzielle Betrachtung der o.g. Abfälle.
Partner im Projekt für das Modul 1.2
In diesem Modul wird die Vermeidung von Abfällen betrachtet. Ausgehend von den bereits getroffenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung werden die geplanten Abfallvermeidungsmaßnahmen herausgearbeitet. Das orientiert sich an den neuen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die dabei erhobenen Informationen und erarbeiteten Ergebnisse fließen in den Abfallwirtschaftsplan ein. Die geplanten Maßnahmen werden an die betroffenen Akteure adressiert und - soweit möglich - mit Zielvorgaben unterlegt. Der Betrachtungsumfang dieses Moduls wird über die in den Modulen 1.1 und 1.2 betrachteten Abfälle hinausgehen, da im zukünftigen Kreislaufwirtschaftsrecht auch die Abfallvermeidung im industriellen und gewerblichen Bereich betroffen ist.
In diesem Modul wird die Vorbereitung der Wiederverwendung von Abfällen betrachtet. Ausgehend von den bereits bestehenden Maßnahmen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung werden die geplanten Maßnahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung herausgearbeitet. Das orientiert sich an den neuen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu § 33 KrWG (Abfallvermeidungsprogramm). Die dabei erhobenen Informationen und erarbeiteten Ergebnisse fließen in den Abfallwirtschaftsplan als sächsischer Beitrag zum Bundesabfallvermeidungsprogramm ein. Die geplanten Maßnahmen werden an die betroffenen Akteure adressiert und - soweit möglich - mit Zielvorgaben unterlegt.
In diesem Modul sind auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes zur getrennten Erfassung von Bioabfällen und der Ergebnisse der Sortieranalysen in Modul 1.1 Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Ziel ist es, die Menge und Qualität der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie den Absatz der erzeugten Komposte in Sachsen zielgerichtet zu erhöhen, um dadurch die heute noch in die Beseitigung gelangenden Mengen an Bioabfällen zu minimieren.
Ausgehend von den in den Modulen 1.1 und 1.2 ermitteltem Potenzial an Kunststoffabfällen in Restabfällen, sperrigen Abfällen und in den Leichtverpackungen, vom ermittelten Ist-Stand der getrennten Erfassung von Kunststoffabfällen und von den Marktanforderungen an Sekundär-Kunststoffe sind Strategien zur Optimierung der getrennten Erfassung von Kunststoffabfällen zu erarbeiten.
Modul 6 hat zum Ziel, die aus Haushalten bereits getrennt erfassten Mengen an weiteren Wertstoffen (insbesondere Metalle, Holz, Glas, Textilien, Papierabfall) sowie Kleinmengen an gefährlichen Abfällen zu erhöhen, um die zu beseitigende Restabfallmenge sowie deren Schadstoffgehalte weiter zu verringern.
Aus den Ergebnissen der Module 1.1 bis 6 soll im Modul 7 eine Gesamtstrategie ("Zero-Waste-Strategie") erarbeitet werden. Darin soll insbesondere dargestellt werden, durch welche Aktivitäten jeweils welcher Akteure und Akteursgruppen das Siedlungs- und Gewerbeabfallaufkommen in Sachsen dauerhaft reduziert werden kann. Die erforderlichen Aktivitäten sollen in einen Maßnahmenplan aufgenommen werden. Die Gesamtstrategie ist der Öffentlichkeit vorzustellen.
Kontakt
LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 41: Wertstoffwirtschaft
Hana Taušnerová
Telefon: 0351 89284105
E-Mail: Hana.Tausnerova@smul.sachsen.de
Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg