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Überwachende Behörden im Freistaat Sachsen

Die Überwachung und Kontrolle der Entsorgung von gefährlichen Abfällen obliegt im Freistaat Sachsen seit der Verwaltungsreform vom August 2008 den Landkreisen und Kreisfreien Städten.

Im Freistaat Sachsen werden jährlich knapp 2 Mio. t gefährliche Abfälle entsorgt, im Jahr 2009 waren es 1,96 Mio. t. Da nach Nachweisverordnung NachwV für gefährliche Abfälle das elektronische Nachweisverfahren über deren ordnungsgemäße Entsorgung und ihren Verbleib durchzuführen ist, werden im Freistaat Sachsen pro Jahr ca. 160.000 Begleitscheine erstellt.

Organisation der Überwachung gefährlicher Abfälle im Freistaat Sachsen

Oberste Abfallbehörde: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

  • Fach- und teilweise Dienstaufsicht

Vollzugs- und Überwachungsbehörden: Landesdirektionen (LD) Chemnitz, Dresden, Leipzig

  • Entscheidungen und Genehmigungen im Zusammenhang mit Entsorgungsfachbetrieben (LD Leipzig für ganz Sachsen), 
  • Entsorgergemeinschaften (LD Chemnitz für ganz Sachsen),
  • Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (LD Dresden für ganz Sachsen).

Landesknotenstelle Sonderabfall: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

  • Erfassung aller in Sachsen angefallenen Vollzugsdaten und Weitergabe dieser an die Behörden innerhalb und außerhalb des Freistaates Sachsen, einschließlich Kommunikation mit der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall)
  • Auswertung der Begleitscheindaten
  • Erstellung der Sonderabfallbilanz in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen
  • Berichterstattung gegenüber der obersten Abfallbehörde
  • Vertretung des Freistaates Sachsen in der Länderkooperation Gemeinsame Abfall DV Systeme (GADSYS)

Als Landesknotenstelle Sonderabfall obliegt dem LfULG die Bereitstellung der technischen Infrastruktur. Ferner nimmt das LfULG Aufgaben der Datenbereitstellung und -übermittlung an andere Bundesländer wahr.

Landkreise und Kreisfreie Städte

  • Überwachung und Kontrolle der Entsorgung von gefährlichen Abfällen / Nachweisverfahren
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