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Klärschlamm

© privat, Burkhard Lehmann

Klärschlamm fällt bei der Reinigung von Abwasser in Kläranlagen an. Bevor der Klärschlamm entsorgt werden kann, ist in der Regel eine Behandlung z.B. mechanische Entwässerung oder Trocknung erforderlich.

Am 03.10.2017 trat die novellierte Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch, Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) in Kraft. Die Novelle verfolgte insbesondere das Ziel, die bodenbezogene Klärschlammverwertung zum Zweck einer weiteren Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden deutlich einzuschränken und Phosphor (P) als ressourcenrelevanten Bestandteil des Klärschlamms umfassender als bisher in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Klärschlammanfall

Im Jahr 2021 betrug der Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen im Freistaat Sachsen insgesamt 67.225 t Trockenmasse (TM).

Die abnehmende Tendenz des Klärschlammanfalls im Zeitraum 2015 bis 2021 ist in Abbildung 1 wiedergegeben.

Abbildung 1: Klärschlammanfall aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen im Zeitraum 2015 bis 2021 

Die Daten basieren auf der statistischen Erhebung zum Klärschlammanfall kommunaler Klärschlämme auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen (StLA). Die Ergebnisse der statistischen Erhebung werden jährlich in der Berichtsreihe „Entsorgung von Klärschlamm aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen im Freistaat Sachsen“ veröffentlicht.

Klärschlammentsorgung

Für die Entsorgung von Klärschlamm stehen folgende Verwertungs- und Beseitigungswege zur Verfügung:

  • Thermische Behandlung (Mitverbrennung, Monoverbrennung)
  • Bodenbezogene, stoffliche Verwertung
    • in der Landwirtschaft
    • bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, z.B. Rekultivierung
    • sonstige stoffliche Verwertung, z.B. Vererdung, Kompostierung, Vergärung

In Abhängigkeit vom Entsorgungsweg sind verschiedene rechtliche Regelungen zu beachten. Für die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen sind die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sowie die Vorgaben des Düngerechts, insbesondere die Düngeverordnung (DÜV) und Düngemittelverordnung (DüMV) von Bedeutung.

Die prozentuale Verteilung der Klärschlammentsorgung auf die genannten Verwertungs- und Beseitigungswege sowie die zeitliche Entwicklung der prozentualen Verteilung im Zeitraum 2015 bis 2021 zeigt Abbildung 2. Rund 26 % des im Jahr 2021 in Sachsen angefallenen Klärschlamms wurde in andere Bundesländer zur stofflichen oder thermischen Entsorgung verbracht. Die in anderen Bundesländern entsorgten Mengen sind in Abbildung 2 mit eingerechnet.

Abbildung 2: Klärschlammentsorgung im Zeitraum 2015 bis 2021  © StLA

Der Anteil der thermischen Behandlung der Klärschlämme hat seit dem Jahr 2015 deutlich zugenommen. Die starke Zunahme beim Entsorgungsweg „sonstige stoffliche Verwertung“ resultiert daraus, dass ab dem Berichtsjahr 2019 bei der statistischen Datenerhebung die Kompostierung nunmehr zu diesem Entsorgungsweg gerechnet wird und nicht wie in den vorherigen Jahren zu den „landschaftsbaulichen Maßnahmen“. Die Änderung der Zuordnung wurde vorgenommen, da die Kompostierung nur einen Behandlungsschritt vor der endgültigen Verwertung der Klärschlämme darstellt. Die erzeugten Klärschlammkomposte werden anschließend in der Landwirtschaft oder bei landschaftsbaulichen Maßnahmen verwertet.

Über die Entsorgung des Klärschlamms wird im „Lagebericht zur kommunalen Abwasserbeseitigung und zur Klärschlammentsorgung im Freistaat Sachsen“ (Lagebericht) berichtet, der im Rahmen der EU-Berichterstattung alle zwei Jahre zu erstellen ist.

In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung am 03.10.2017 und der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans wurde der Statusbericht zur Klärschlammentsorgung 2020 für Sachsen erstellt. Der Bericht aktualisiert die Klärschlammkonzeption 2015 und soll den Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung bzw. den Kläranlagenbetreibern und Klärschlammentsorgern als Informationsgrundlage zur zukünftigen Entsorgung der Klärschlämme und zur Durchführung der Phosphorrückgewinnung dienen.

Im Hinblick auf die Rückgewinnung von Phosphor hat das LfULG im Rahmen der Terratec Leipzig am 07.04.2017 eine Veranstaltung zur „Phosphorrückgewinnung aus Abfällen, insbesondere kommunalen Klärschlämmen“  durchgeführt.

Publikationen

Statusbericht zur Klärschlammentsorgung 2020

Herausgeber

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Klärschlammkonzeption 2015

Herausgeber

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

Ansprechpartner

LfULG

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Dr. Astrid Arthen

Telefon: (0351) 8928-4103

E-Mail: Astrid.Arthen@smekul.sachsen.de

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