Mineralische Abfälle
Beim Abbruch und Rückbau von Bauten entstanden im Jahr 2020 allein in Sachsen 10,5 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle. Damit sind Bau- und Abbruchabfälle der bedeutendste »Massenabfall« in Sachsen. Diese Abfallfraktion stellt ein großes Wertstoffreservoir dar, das es im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu nutzen gilt. Sachsen setzt hier auf enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.
Bereits mit dem im Branchenarbeitskreis »Bau« erarbeiteten abfallwirtschaftlichen Branchenkonzept der sächsischen Bauwirtschaft haben wir gute Erfahrungen in der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft machen können. Zur Umsetzung hat deshalb das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit dem Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e.V. (UVMB) am 15. Dezember 2005 eine abfallwirtschaftliche Branchenvereinbarung geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, mineralische Bauabfälle in verstärktem Maße einer hochwertigen Verwertung zuzuführen, um sie anschließend als Rohstoffe auf den Markt zu bringen.
Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 1. August 2023 ist das Inverkehrbringen von Ersatzbaustoffen und von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut zur Verwendung in technischen Bauwerken ausschließlich nach den Regelungen der ErsatzbaustoffV zulässig. Ab diesem Zeitpunkt gelten für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen die umweltbezogenen Anforderungen der BBodSchV.
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung Nr. 4 (*.pdf, 0,18 MB)
- Erlass zur Einführung der ErsatzbaustoffV vom 10. Mai 2023 (*.pdf, 0,60 MB)
- Fragen und Antworten zur ErsatzbaustoffV der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom 13. Juli 2023 (*.pdf, 2,03 MB)
- Erlass zur Einstufung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen nach Behandlung in einer Aufbereitungsanlage (*.pdf, 0,11 MB) Erlass vom 09. Mai 2022 - Datei ist nicht Barrierefrei.
- Erlass »Einstufung von Kalksandsteinabfällen« (*.pdf, 71,90 KB) vom 1. Juni 2015
- Erlass »Verwertung von mineralischen Abfällen; hier Porenbeton« (*.pdf, 79,75 KB) vom 08. Oktober 2009
- Bekanntmachungen zur Ersatzbaustoffverordnung
Weitere Informationen
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
- Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung LAGA Mitteilung M34
- Merkblatt gewerbliche Siedlungsabfälle (*.pdf, 0,21 MB)
- Merkblatt Bau- und Abbruchabfälle (*.pdf, 0,25 MB)
- Bau- und Abbruchabfälle (*.pdf, 81,97 KB) Bau- und Abbruchabfälle nach GewAbfV richtig getrennt sammeln (Poster A3-Format)
- Dokumentationshilfen für Abfallerzeuger und -besitzer sowie Vorbehandlungsanlagen
- Bekanntmachungen Bekanntmachungen nach Altholzverordnung und Gewerbeabfallverordnung
- Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistischer Bericht zur Abfallentsorgung in Anlagen
Publikationen
Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Entsorgung von Ausbaustoffen mit teer-/ pechtypischen Bestandteilen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Nachhaltiges Management von mineralischen Baustoffen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Untersuchung Bodenmaterial

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
SMEKUL
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Referat 66: Kreislaufwirtschaft
Katharina Riese
Telefon: 0351 564-26604
LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 41: Kreislaufwirtschaft
Susanne Niemczyk
Telefon: 0351 8928-4106