Rechtliche Grundlagen
Die EG-Abfallrahmenrichtlinie wird in Deutschland durch das bundesweit geltende Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen [Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)] umgesetzt.
Die gesetzlichen Regelungen des Bundes werden durch mehrere Verordnungen (wie zum Beispiel Deponieverordnung, Altölverordnung, Gewerbeabfallverordnung) ergänzt.
Die Gesetze und Verordnungen des Bundes werden durch landesrechtliche Bestimmungen untersetzt – Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen werden nachfolgend näher betrachtet. Das Recht des Landes wird durch die Satzungen der kommunalen Entsorgungsträger vervollständigt.
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
- Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung zur Abfallrückholung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
- Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
- Hinweise zur Anwendung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (AnwHinwSächsKAG 2004) Stand: 28. November 2013; Sächsisches Staatsministerium des Innern
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung von Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzrechts (SächsKrWBodSchZuVO)
- Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher Vorschriften (ChemRZuVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen hinsichtlich der Einleitung von Abwasser (SächsAbwAbfVerbrVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV)
Nach § 10 Sächsisches Kreislauswirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) haben der Freistaat Sachsen, die Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts vorbildhaft zur Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen.
Kontakt
SMWA
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Referat 56: Kreislaufwirtschaft
Dr. Erik Nowak
Telefon: 0351 564-85650
E-Mail: Erik.Nowak@smwa.sachsen.de
LfULG
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 41: Kreislaufwirtschaft
Dr. Axel Zentner
Telefon: 0351 8928-4100
E-Mail: Axel.Zentner@lfulg.sachsen.de