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Rechtliche Grundlagen

Die EG-Abfallrahmenrichtlinie wird in Deutschland durch das bundesweit geltende Gesetz zur Förderung der Kreislauf­wirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen [Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)] umgesetzt.

Die gesetzlichen Regelungen des Bundes werden durch mehrere Verordnungen (wie zum Beispiel Deponie­ver­ordnung oder Ge­wer­beabfallverordnung) ergänzt.

Die Gesetze und Verordnungen des Bundes werden durch landesrechtliche Bestimmungen untersetzt – Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen werden nachfolgend näher betrach­tet. Das Recht des Landes wird durch die Satzun­gen der kommunalen Entsorgungsträger vervollständigt.

Gemeinsamer Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Entsorgung von Inhalten aus Trockentrenntoiletten. 

Vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wurde unter Berücksichtigung der einschlägigen abfall-, bodenschutz-, wasser- und düngerechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes der sogenannte »Teichschlammerlass« novelliert. 

Nach § 10 Sächsisches Kreislauswirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) haben der Freistaat Sachsen, die Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts vorbildhaft zur Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen.

EU-Recht

Bundesrecht

 

Kontakt

SMWA

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Referat 56: Kreislaufwirtschaft

Dr. Erik Nowak

Telefon: 0351 564-85650

E-Mail: Erik.Nowak@smwa.sachsen.de

LfULG

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Dr. Axel Zentner

Telefon: 0351 8928-4100

E-Mail: Axel.Zentner@lfulg.sachsen.de

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