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Rechtliche Grundlagen

Die EG-Abfallrahmenrichtlinie wird in Deutschland durch das bundesweit geltende Gesetz zur Förderung der Kreislauf­wirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen [Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)] umgesetzt.

Die gesetzlichen Regelungen des Bundes werden durch mehrere Verordnungen (wie zum Beispiel Deponie­ver­ordnung, Altölverordnung, Ge­wer­beabfallverordnung) ergänzt.

Die Gesetze und Verordnungen des Bundes werden durch landesrechtliche Bestimmungen untersetzt – Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen werden nachfolgend näher betrach­tet. Das Recht des Landes wird durch die Satzun­gen der kommunalen Entsorgungsträger vervollständigt.

 

Ansprechpartner

SMEKUL

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 66: Kreislaufwirtschaft

Dr. Erik Nowak

Telefon: 0351 5642-6600

E-Mail: Erik.Nowak@smekul.sachsen.de

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