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Rechtliche Grundlagen

Die EG-Abfallrahmenrichtlinie wird in Deutschland durch das bundesweit geltende Gesetz zur Förderung der Kreislauf­wirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen [Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)] umgesetzt.

Die gesetzlichen Regelungen des Bundes werden durch mehrere Verordnungen (wie zum Beispiel Deponie­ver­ordnung, Altölverordnung, Ge­wer­beabfallverordnung) ergänzt.

Die Gesetze und Verordnungen des Bundes werden durch landesrechtliche Bestimmungen untersetzt – Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen werden nachfolgend näher betrach­tet. Das Recht des Landes wird durch die Satzun­gen der kommunalen Entsorgungsträger vervollständigt.

Nach § 10 Sächsisches Kreislauswirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) haben der Freistaat Sachsen, die Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts vorbildhaft zur Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen.

EU-Recht

Bundesrecht

 

Kontakt

SMWA

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Referat 56: Kreislaufwirtschaft

Dr. Erik Nowak

Telefon: 0351 564-85650

E-Mail: Erik.Nowak@smwa.sachsen.de

LfULG

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Dr. Axel Zentner

Telefon: 0351 8928-4100

E-Mail: Axel.Zentner@lfulg.sachsen.de

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