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Bioabfälle

Bioabfälle © Pixabay.com (Ben Kerckx)

Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1. Juni 2012 sind entsprechend § 11 Abs. 1 KrWG Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 unterliegen, spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies zur Erfüllung von § 7 Abs. 2 bis 4 und § 8 Abs. 1 KrWG erforderlich ist.

In § 7 Abs. 2 bis 4 KrWG werden die Verwertungspflicht, die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie die Anforderungen an die Verwertungspflicht festgeschrieben (u.a. Vorbehalt der technischen Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit).

§ 8 Abs. 1 KrWG bestimmt das Vorgehen bei der Auswahl verschiedener Verwertungsmaßnahmen nach der abfallwirtschaftlichen Hierarchie:       

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling    
  4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung.

Es hat diejenige Verwertungsmaßnahme Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet.

Unter Bioabfällen im Sinne des KrWG sind Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den vorgenannten nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind, zu verstehen.

Bioabfälle, die bei privaten Haushaltungen anfallen, sind nach § 17 Abs. 1 den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) zu überlassen sofern sie nicht selbst umweltgerecht verwertet werden (Eigenkompostierung/Eigenverwertung).

Im Hinblick auf die Umsetzung des § 11 KrWG ist somit die kommunale Abfallwirtschaft im Freistaat Sachsen direkt betroffen. ÖrE sind Landkreise und Kreisfreie Städte sowie die nach § 4 Abs. 1 SächsABG gebildeten Abfallverbände im Rahmen ihrer Aufgaben.

In der kommunalen Abfallwirtschaft wird zwischen dem über die Biotonne erfassten Biogut (z.B. Nahrungs- und Küchenabfälle, Gartenabfälle) und den meist über einen Wertstoffhof erfassten Grüngut (z.B. Gartenabfälle, die nicht über die Biotonne entsorgt werden) unterschieden.

Das Gesamtaufkommen an Bioabfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe lag im Jahr 2021 bei etwa 350.000 Tonnen, wobei das Biogutaufkommen aus der Biotonne etwa 215.000 Tonnen und von Grüngut rund 134.000 Tonnen betrug. Dies entspricht einem einwohnerspezifischen Aufkommen von 86 Kilogramm pro Einwohner, wobei 53 Kilogramm Biogut und 33 Kilogramm Grüngut getrennt gesammelt wurden.

Ausführliche Daten zum Aufkommen kommunal erfasster Bioabfälle sowie gewerblich gesammelter Bioabfälle sind der jährlich erscheinenden Siedlungsabfallbilanz des LfULG zu entnehmen.

Bei der Bioabfallbehandlung der Bioabfälle spielt neben den erfassten Mengen die Hochwertigkeit der Verwertung eine wichtige Rolle. Die stufenweise Nutzung der Bioabfälle, d.h. zuerst energetisch, dann stofflich ist der alleinigen stofflichen Nutzung (Kompostierung) klimabilanziell vorzuziehen. Diese Kaskadennutzung trägt auch zum Ressourcenschutz bei.

Im Jahr 2021 wurde das durch die örE getrennt gesammelte Bio- und Grüngut zu 78 Prozent in Kompostierungsanlagen behandelt, eine Vergärung erfolgte für 21 Prozent der Bioabfälle, ein Prozent wurden energetisch verwertet.
Nähere Angaben sind in der jährlichen Siedlungsabfallbilanz zu finden.

Ausführliche Daten zu den in sächsischen biologischen Behandlungsanlagen entsorgten Bioabfällen sind dem jährlich erscheinenden Bericht des Statistischen Landesamts Sachsen zu entnehmen. Die Bioabfälle (Bio- und Grüngut), die den örE überlassen werden, stellen dabei nur einen Teil der in den biologischen Anlagen behandelten Bioabfälle dar. Der Rest entfällt auf die Behandlung von Bioabfällen aus Gewerbe und Industrie z.B. dem Gaststättengewerbe.

Nähere Informationen über Unternehmen, die in Sachsen eine biologische Behandlungsanlage betreiben, finden sich im Abfallentsorgungsanlagenkataster (ABENSA).

Die bei der Behandlung von Bioabfällen entstehenden Produkte Gärrest und Kompost müssen für ihre Ausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die in der Bioabfallverordnung (BioAbfV) geforderten Anforderungen einhalten. Anhang 1 der BioAbfV zählt alle Bioabfälle in einer Positivliste auf, die in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen eingesetzt werden dürfen.

Um das in Sachsen vorhandene Potenzial an biogenen Abfällen zu erschließen, wurde im Auftrag des LfULG die »Potenzialstudie über Aufkommen und Behandlung biogener Abfälle im Freistaat Sachsen« (Bioabfallpotenzialstudie) erstellt.

Nach den Ergebnissen der »Bioabfallpotenzialstudie« könnten jährlich bis zu 125 kg je Einwohner und Jahr an Bio- und Grüngut im Haushalt getrennt gesammelt werden. Die Studie gibt für verschiedene Akteure wie örE, landwirtschaftliche Betriebe, die Entsorgungswirtschaft aber auch den Freistaat Sachsen fachliche Handlungsempfehlungen wie Bioabfälle besser erfasst und verwertet werden können.

In der Bioabfallpotenzialstudie wurde eine große Mengenrelevanz der Eigenverwertung vor allem in ländlichen Gebieten des Freistaates Sachsen angenommen. Über die Menge an Bioabfällen, die durch Eigenkompostierung im Freistaat Sachsen verwertet werden, lagen bei den örE allerdings keine Zahlen vor.

Zu den Mengen an Bioabfällen, die durch das Verbrennen von Pflanzen, u.a. im Rahmen von Brauchtumsfeuern oder durch illegale Entsorgung im Freistaat Sachsen entsorgt werden, konnten im Rahmen der Studie ebenfalls keine genaueren Daten erhoben werden.

Um diese Informationsdefizite zu beseitigen, wurde das Vorhaben »Umsetzung von § 11 Abs. 1 KrWG unter besonderer Berücksichtigung der Eigenverwertung und illegaler Bioabfallentsorgung« durchgeführt. Im Bericht »Eigenverwertung und illegale Beseitigung von Bioabfällen in Sachsen« sind die Ergebnisse dieses Projektes dargestellt.

Publikationen

Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Darstellung und Bewertung von Vermeidungsmaßnahmen bei Lebensmittelabfällen für den Freistaat Sachsen

Herausgeber

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Bioabfallpotenzialstudie

Bioabfallpotenzialstudie

Potenzialstudie über Aufkommen und Behandlung biogener Abfälle im Freistaat Sachsen

Herausgeber

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Eigenverwertung und illegale Beseitigung von Bioabfällen

Eigenverwertung und illegale Beseitigung von Bioabfällen

Entsorgung von Bioabfällen durch Eigenverwertung, Verbrennung und illegale Ablagerung

Herausgeber

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Weitere Informationen

LAGA-Konzept für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen

Zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in Böden durch die bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen hatte die LAGA im Juni 2019 ein Konzept zur Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen erarbeitet. Die überarbeitete Fassung des LAGA-Konzepts vom Januar 2023 berücksichtigt die neuen Anforderungen der Bioabfallverordnung zur deutlichen Reduktion des Eintrags von Kunststoffen und anderen Fremdstoffen bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen.

 

Ansprechpartner

LfULG

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Antonia Bolender

Telefon: 0351 8928-4103

E-Mail: Antonia.Bolender@smekul.sachsen.de

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