Bekanntmachungen nach Bioabfall-/Klärschlammverordnung
Bekanntmachungen nach § 3, § 4 und § 9 BioAbfV sowie § 33 AbfKlärV
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist die zuständige Behörde zur Bestimmung von Untersuchungsstellen nach § 3 Absatz 8a und 8b, § 4 Absatz 9 und § 9 Absatz 2 nach Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das LfULG ist ebenso die zuständige Behörde zur Bestimmung von Untersuchngsstellen nach § 33 Absatz 1 Klärschlammverordnung.
Weitere Informationen sind unter den angegebenen Links zu finden.
Informationen
- Informationen Untersuchungsstelle Bioabfall
- Informationen Untersuchungsstelle Klärschlamm
- Antrag als Untersuchungsstelle BioAbfV und AbfKlärV (*.pdf, 98,49 KB)
LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 41: Kreislaufwirtschaft
Antonia Bolender
Telefon: 0351 8928-4103