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Bekanntmachungen nach Bioabfall-/Klärschlammverordnung

Bekanntmachungen nach § 3, § 4 und § 9 BioAbfV sowie § 33 AbfKlärV

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist die zuständige Behörde zur Bestimmung von Untersuchungsstellen nach § 3 Absatz 8a und 8b, § 4 Absatz 9 und § 9 Absatz 2 nach Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das LfULG ist ebenso die zuständige Behörde zur Bestimmung von Untersuchngsstellen nach § 33 Absatz 1 Klärschlammverordnung. 

Weitere Informationen sind unter den angegebenen Links zu finden. 

 

Informationen

LfULG

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Antonia Bolender

Telefon: 0351 8928-4103

E-Mail: Antonia.Bolender@lfulg.sachsen.de

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